Allgemeine Reisebedingungen von LFW-Studienreisen


 

Es gelten die nachstehenden Reisebedingungen von LFW-Studienreisen.

1. Anmeldung/Reisebestätigung

Mit der Anmeldung bietet der Kunde LFW-Studienreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung sollte in der Regel schriftlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung durch LFW-Studienreisen zustande. Enthält die Reisebestätigung für Sie unzumutbare Abweichungen vom ausgeschriebenen Programm, so sind Sie berechtigt, innerhalb von 10 Tagen Ihre ausdrückliche Nichtannahme zu erklären.

2. Bezahlung

Nach Anmeldung erhält der Kunde von uns den Sicherungsschein. Wir erbitten dann die im Detailprogramm genannte Anzahlung, höchstens jedoch 10% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Nach dem Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung erbitten wir den Restbetrag bis spätestens zum angegebenen Termin. Wenn Sie bis dahin den Reisepreis nicht vollständig bezahlt haben, sind wir von der Verpflichtung zur Mitnahme befreit. In diesem Falle kann LFW-Studienreisen eine Entschädigung in Form einer pauschalen Rücktrittsgebühr verlangen.

Für den Kunden besteht die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens. Wenn wir eine Anmeldung aus Platzmangel nicht mehr annehmen können, benachrichtigen wir Sie und erstatten Ihre Anzahlung umgehend zurück.

3. Leistungen/Nicht in Anspruch genommene Leistungen/Preise

Verbindlich für den Umfang der vertraglichen Reiseleistungen ist ausschließlich die Beschreibung in unseren Detailprogrammen bzw. die Angaben in der schriftlichen Reisebestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. Für von Ihnen nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

4. Rücktritt/Nichtantritt der Reise durch den Kunden/Stornokosten

Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung kann formfrei erfolgen, sollte aus Beweisgründen allerdings schriftlich vorgenommen werden.

Bei Bus- bzw. Flugreisen gelten folgende pauschalierten Rücktrittsgebühren:

- nach Anmeldebestätigung bis 36 Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises;

- vom 35. Tag bis 19. Tag vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises;

- vom 18. Tag bis 11. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises;

- ab dem 10. Tag vor Reiseantritt und Nichtantritt 100 % des Reisepreises.

LFW-Studienreisen behält sich jedoch vor, im Falle höherer Kosten den Einzelschaden in Rechnung zu stellen, der über die pauschalierten Beträge hinausgehen kann. In jedem Fall von Stornierung wird jedoch als Bearbeitungsgebühr ein Betrag von mindestens 15,- Euro erhoben. Für den Kunden besteht die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Reise infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, Naturkatastrophen und Streiks) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird; ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch unsere Reisebegleitung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; bis 3 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall erhalten Sie unverzüglich Nachricht und den bereits geleisteten Reisepreis zurück.

6. Haftung des Reiseveranstalters

LFW-Studienreisen haftet als Reiseveranstalter für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entsprechend den ortsüblichen Verhältnissen im Reiseland und für ein Verschulden der von uns beauftragten Personen. Bei Flügen haften wir im Rahmen der Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Haftungsabkommen, insbesondere bei Verspätungen und Gepäckverlusten. Bei allen Flugreisen gelten für die Flugbeförderung die Beförderungsbedingungen der ausführenden Fluggesellschaft. Wir haften generell nicht für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind.

7. Mitwirkungspflicht der Reiseteilnehmer

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind die Reiseteilnehmer verpflichtet, alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sollten Reiseteilnehmer jedoch Beanstandungen haben, für die wir einstehen können, so müssen sie sich ausschließlich sofort an den LFW-Reisebegleiter wenden. Er wird sich umgehend um Abhilfe bemühen. Für vor Ort nicht angezeigte Mängel besteht später kein Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Schadensersatz.

8. Sonstiges

Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften sind die Reiseteilnehmer allein verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Das postalische Risiko liegt beim Kunden. Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.

9. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten unter Vollkaufleuten gilt der Gerichtsstand Bad Iburg als vereinbart.